Auto ummelden oder abmelden nach Todesfall
Ein Fahrzeug des Verstorbenen darf nicht einfach weitergenutzt werden – die Versicherungspflicht endet mit dem Halterwechsel. Dieser Ratgeber zeigt, was zu tun ist.
Ummelden auf einen Erben
- CH: Strassenverkehrsamt des Wohnkantons des neuen Halters – Fahrzeugausweis, Sterbeurkunde, Erbbescheinigung, Versicherungsnachweis.
- DE: Zulassungsstelle am Wohnort des Erben – Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I/II), Sterbeurkunde, Erbschein, eVB-Nummer.
- AT: Zulassungsstelle der Versicherung des neuen Halters (§ 40a KFG) – Typenschein/Genehmigung, Sterbeurkunde, Nachweis der Erbfolge.
Abmelden ohne Weiterverwendung
Wenn kein Erbe das Fahrzeug übernehmen möchte, melden Sie es ab. Kfz-Steuer und Versicherung enden zum Abmeldedatum. Kennzeichen werden entwertet oder eingezogen.
Versicherung informieren
Melden Sie den Todesfall der Kfz-Versicherung innerhalb weniger Tage. Nicht verbrauchte Prämien werden anteilig erstattet. Bei Halterwechsel ist ein neuer Vertrag oder eine Übernahme erforderlich.
Verkauf oder Weitergabe
Erben können das Fahrzeug verkaufen. Achten Sie auf einen fairen Marktwert (z. B. Eurotax, Schwacke, DAT) und ein Nachlassinventar-Vermerk. Die Wegbegleiter App listet je Land alle Unterlagen und Formulare.
Häufige Fragen
- Darf ich das Auto sofort weiterfahren?
- Nur bis zur Ummeldung und wenn die Versicherung informiert ist. Danach droht Fahren ohne Versicherungsschutz.
- Was kostet die Ummeldung?
- Je Land 30–100 €/CHF; DE: 30–70 € plus ggf. Kennzeichen.
- Kann ich das Fahrzeug direkt verkaufen?
- Ja, mit Erbschein/Erbbescheinigung, aber Ummeldung auf Erben ist idR. vorher nötig.
- Was mit dem Kennzeichen?
- Bei Ummeldung im gleichen Bezirk oft übernehmbar (DE seit 2015 sogar deutschlandweit).
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.