Bestattungskosten: wer zahlt und welche Hilfen es gibt

Eine Bestattung kostet 3 000 bis 6 000 € in Frankreich, mehr in Belgien und Luxemburg. Hier lesen Sie, wer zahlt, wie das Konto teilweise freigegeben wird und welche Hilfen greifen.

Gesetzliche Zahlungspflicht

In Frankreich verpflichtet Art. 806 Code civil die Erben zur Kostentragung, begrenzt durch den Nachlasswert. Bei leerem Nachlass werden Unterhaltspflichtige (Kinder, Eltern) herangezogen. In Belgien und der Schweiz gilt: erst Nachlass, dann Angehörige.

5 000 € vom gesperrten Konto

Trotz Kontosperre kann die Bank bis 5 000 € auf Rechnung direkt an das Bestattungsunternehmen zahlen (F, B). In der Schweiz übernehmen die meisten Banken die Vorschüsse.

Sterbegeld und andere Leistungen

Die französische CPAM zahlt Angestellten-Hinterbliebenen ein capital décès (2024: 3 738 €). Gemeinden können bei Bedürftigkeit einspringen. Lebensversicherungen mit Klausel „frais obsèques" zahlen binnen 48 h. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) listet passende Hilfen.

Bestattungsvorsorgevertrag prüfen

Rund 20 % der Verstorbenen haben einen Bestattungsvorsorgevertrag. Suchen Sie in den Unterlagen und fragen Sie beim Versicherer nach. Die Auszahlung erfolgt meist noch vor der Beisetzung.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn niemand will?
Zuerst der Nachlass, dann Unterhaltspflichtige, zuletzt die Gemeinde.
Konto trotz Sperre nutzen?
Ja, bis 5 000 € gegen Rechnung.
Gibt es Beihilfen?
Ja, u. a. CPAM-Sterbegeld, kommunale Hilfen, Sozialhilfe.
Wie finde ich einen Vorsorgevertrag?
Unterlagen prüfen, Bank fragen, in Frankreich AGIRA-Register.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

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