Erbschaftssteuer in Belgien – Tarife nach Region
In Belgien fällt die Erbschaftssteuer in die Zuständigkeit der Regionen. Steuersatz und Freibeträge richten sich nach dem <em>letzten steuerlichen Wohnsitz</em> des Verstorbenen (5-Jahres-Regel). Hier die Tarife 2026 für Flandern, Wallonie und Brüssel.
Grundsatz: Wohnsitzregion
Zuständig ist die Region, in der der Verstorbene in den letzten 5 Jahren überwiegend gelebt hat. Diese Region legt Tarif, Stufen und Freibeträge fest – unabhängig vom Belegenheitsort der Immobilie.
Tarif Flandern
Kinder und Ehegatten: 3 % bis 50 000 €, 9 % von 50 000 bis 250 000 €, 27 % darüber. Geschwister: 25 / 30 / 55 %. Übrige: 25 / 45 / 55 %. Das Familienhaus ist für den überlebenden Ehegatten steuerfrei.
Tarif Wallonie
Kinder und Ehegatten: 3 % ab 12 500 €, progressiv bis 30 % ab 500 000 €. Geschwister: 20–65 %. Übrige: 25–80 %. Das Familienhaus des überlebenden Ehegatten ist steuerfrei. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) enthält einen Rechner.
Tarif Brüssel-Hauptstadt
Kinder und Ehegatten: 3–30 % nach Stufen bis 500 000 €. Geschwister: 20–65 %. Übrige: 40–80 %. Familienhaus steuerfrei seit 2014. Die Erbschaftserklärung ist innerhalb von 4 Monaten nach dem Todesfall abzugeben (5 bei Todesfall in EU-Ausland, 6 außerhalb EU).
Häufige Fragen
- Welche Region ist zuständig?
- Die des letzten steuerlichen Wohnsitzes der letzten 5 Jahre.
- Zahlt der Ehegatte auf das Familienhaus?
- Nein, das Familienhaus ist in allen 3 Regionen steuerfrei.
- Welche Frist?
- 4 Monate (Belgien), 5 (EU), 6 (Drittstaat).
- Wie Steuer senken?
- Registrierte Schenkungen, Erbschaftslebensversicherung, Vermögensplanung.
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