Bankkonto eines Verstorbenen auflösen

Sobald die Bank vom Todesfall erfährt, werden die Einzelkonten gesperrt. Diese Anleitung erklärt Meldung, Vorschuss für Bestattungskosten und Auflösung – länderspezifisch.

Bank informieren und Konten sperren

Melden Sie den Todesfall per Einschreiben mit Kopie der Sterbeurkunde. Einzelkonten, Karten und Vollmachten werden sofort gesperrt. Ein Gemeinschaftskonto bleibt für den überlebenden Partner nutzbar. Wichtige Lastschriften (Miete, Strom) können auf schriftlichen Wunsch übergangsweise weiterlaufen.

Bestattungskosten freigeben (5 000 €)

In Frankreich darf die Bank bis 5 000 € direkt an das Bestattungsunternehmen zahlen (Art. L312-1-4 CMF). In Belgien kann bis zur Hälfte des Guthabens, maximal 5 000 €, freigegeben werden. In Luxemburg ist ein Vorschuss auf Kostenvoranschlag möglich. In der Schweiz regelt jede Bank die Freigabe intern – meist auf Rechnung. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) nennt die nötigen Belege.

Notar und Erbnachweis

Für die endgültige Auflösung verlangt die Bank einen Erbschein (D/A), acte de notoriété (F/B/L) oder Erbbescheinigung (CH). Ohne diesen Nachweis ist keine Verfügung über den Restsaldo möglich.

Endgültige Auflösung

Die Bank erstellt einen Kontoauszug zum Todestag (nötig für die Erbschaftserklärung) und überweist das Guthaben auf ein Nachlasskonto oder – bei Einigung aller Erben – direkt an die Berechtigten. Schließfächer werden nur im Beisein des Notars oder aller Erben geöffnet.

Häufige Fragen

Ist das Gemeinschaftskonto gesperrt?
Nein, es läuft für den überlebenden Partner weiter.
Wer meldet den Todesfall?
Angehörige oder Notar, per Einschreiben mit Sterbeurkunde.
Bis wann Auflösung?
Meist 3–6 Monate nach Vorlage des Erbnachweises.
Gibt es einen Bestattungsvorschuss?
Ja, bis 5 000 € gegen Rechnung des Bestatters.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

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