Todesfall im Tessin (Schweiz) – Leitfaden
Im Tessin gelten die Schweizer Regeln: der Tod wird vom Arzt festgestellt, innerhalb von zwei Werktagen beim Zivilstandsamt gemeldet, die Bestattung erfolgt nach 3–5 Tagen. Danach folgen AHV, Pensionskasse und Erbteilung.
Feststellung und Meldung
Arzt stellt den Tod fest; Zivilstandsamt meldet den Todesfall innerhalb von 2 Werktagen. Meist übernimmt das Bestattungsunternehmen.
Dokumente
Personenstandsausweis, Familienbüchlein, Ausweis. Es empfiehlt sich, 6–8 Todesurkunden anzufordern. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) führt eine Liste aller Empfänger.
Bestattung
Standardkosten CHF 4.000–8.000; Kremation im Krematorium Lugano ca. CHF 500.
AHV und Pensionskasse
Witwen-/Witwerrente 80 %, Waisenrente 40 % pro Kind (max. 60 %). Pensionskasse zahlt Kapital oder Rente an Ehegatten und Kinder.
Banken und Erbschein
Konten werden gesperrt bis zum Erbschein der Pretura. Dauer: 3–6 Monate. Der Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) listet alle Bankunterlagen.
Erbschaftssteuer im Tessin
Ehegatte, eingetragener Partner und direkte Nachkommen sind steuerfrei. Geschwister 5,95–15,5 %, Fremde bis 41 %. Erklärung binnen 6 Monaten.
Häufige Fragen
- Wann Meldung ans Zivilstandsamt?
- Innerhalb von 2 Werktagen.
- Wie viele Todesurkunden?
- 6–8 Kopien werden empfohlen.
- Zahlt der Ehegatte Erbschaftssteuer?
- Nein, im Tessin ist er steuerfrei.
- AHV im Todesmonat?
- Die volle Rente steht den Hinterbliebenen zu.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.