Trauerurlaub in Belgien – Ihre Rechte
Seit dem Gesetz vom 27. Juni 2021 haben belgische Arbeitnehmer erweiterten Anspruch auf Trauerurlaub – bis zu 10 Arbeitstage bei Verlust von Partner oder Kind.
10 Tage für Partner und Kind
Ehepartner, gesetzlich oder faktisch Zusammenwohnende, Kind oder Pflegekind. 3 Tage voll durch Arbeitgeber bezahlt, 7 weitere im Jahr nach Absprache. Details in der Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com).
3 Tage für Verwandte 1. Grades
Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Enkel, Schwiegerkinder – jeweils 3 Arbeitstage.
1 Tag für weitere Angehörige
Geschwister, Großeltern usw. – 1 Tag oder der Bestattungstag, je nach Wohnsituation.
Antragsverfahren
Arbeitgeber informieren, später Sterbeurkunden-Auszug einreichen. Kein Kündigungsschutzausschluss.
Häufige Fragen
- Wird der Urlaub voll bezahlt?
- Die ersten 3 Tage voll durch den Arbeitgeber, danach je nach Tarifvertrag und LIKIV-Beitrag.
- Kann der Arbeitgeber ablehnen?
- Nein, es ist ein gesetzliches Recht.
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