Bestattung organisieren in der Schweiz: Ablauf, Kosten und Entscheidungen
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb weniger Tage wichtige Entscheidungen treffen: Erdbestattung oder Kremation? Kirchliche oder weltliche Feier? Welcher Friedhof? Was kostet das alles? Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über den Ablauf, die Kosten und die Wahlmöglichkeiten bei einer Bestattung in der Schweiz.
Die ersten Stunden nach dem Tod
Die Wegbegleiter-App begleitet Sie durch den gesamten Prozess – mit personalisierten Checklisten, Briefvorlagen und einer verschlüsselten Notfallmappe, damit Sie in dieser schwierigen Zeit nichts vergessen.
Todesfall zu Hause
Verstirbt eine Person zu Hause, müssen Angehörige als Erstes den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 144) verständigen. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus – das wichtigste Dokument für alle weiteren Schritte.
Bei einem Unfall, einer Gewalttat oder einem unklaren Todesfall muss sofort die Polizei (Tel. 117) informiert werden. Diese ordnet eine amtliche Leichenschau an.
Todesfall im Spital oder Heim
Stirbt die Person in einem Spital oder Pflegeheim, kümmert sich das Pflegepersonal um die Verständigung des Arztes und die Ausstellung der Todesbescheinigung. Angehörige werden in der Regel umgehend benachrichtigt und können sich verabschieden.
Todesfall melden
Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Folgende Dokumente werden benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Ausweis der verstorbenen Person (ID oder Pass)
- Familienbüchlein oder Familienschein
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis
In vielen Gemeinden übernimmt das Bestattungsinstitut die Meldung beim Zivilstandsamt. Klären Sie dies gleich beim ersten Kontakt.
Bestattungsinstitut beauftragen
In der Schweiz ist die Beauftragung eines privaten Bestattungsinstituts freiwillig. Viele Gemeinden bieten ein kommunales Bestattungsamt an. Ein privates Institut lohnt sich, wenn Sie individuelle Wünsche haben oder sich um möglichst wenig selbst kümmern möchten.
Brauche ich ein Bestattungsinstitut?
In der Schweiz besteht keine Pflicht, ein privates Bestattungsinstitut zu beauftragen. Die meisten Gemeinden haben ein kommunales Bestattungsamt, das die grundlegenden Leistungen übernimmt – oft kostenlos oder zu reduzierten Gebühren.
Ein privates Bestattungsinstitut lohnt sich, wenn Sie:
- Sich um möglichst wenig selbst kümmern möchten
- Individuelle Wünsche haben (besondere Sargmodelle, Blumenschmuck, Trauerredner)
- Die verstorbene Person an einem anderen Ort als dem Wohnort bestatten möchten
- Hilfe bei der Organisation der Trauerfeier brauchen
Das richtige Institut finden
Holen Sie mindestens zwei Offerten ein, auch wenn das in der Trauer schwerfällt. Seriöse Bestattungsinstitute nehmen sich Zeit für ein Beratungsgespräch und legen alle Kosten transparent offen.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Ist das Institut Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste (SVB)?
- Gibt es eine transparente Preisliste?
- Werden nur die Leistungen verrechnet, die Sie tatsächlich wünschen?
- Gibt es versteckte Kosten (z.B. Aufbahrungsgebühren, Überführungskosten)?
Ihr Gemeinde-Bestattungsamt kann Ihnen in der Regel lokale Institute empfehlen.
Bestattungsarten: Ihre Möglichkeiten
In der Schweiz steht den Angehörigen eine Vielzahl an Bestattungsarten zur Verfügung. Die Wahl hängt von den Wünschen der verstorbenen Person und der Familie ab.
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt je nach Gemeinde 20 bis 25 Jahre. Angehörige können das Grab während dieser Zeit pflegen und gestalten.
Es gibt zwei Grabarten:
Reihengrab: Die Gemeinde weist den Grabplatz zu. Günstiger, aber kein Wahlrecht beim Standort. Die Grabpflege liegt bei den Angehörigen.
Wahlgrab (Familiengrab): Sie wählen den Standort auf dem Friedhof. Oft für mehrere Bestattungen nutzbar. Teurer, aber mehr Gestaltungsfreiheit.
Kremation (Feuerbestattung)
Die Kremation ist in der Schweiz die häufigste Bestattungsart – über 85% der Verstorbenen werden kremiert. Nach der Einäscherung im Krematorium erhalten die Angehörigen die Urne.
Für die Urne gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Urnengrab auf dem Friedhof: Klassische Variante, mit oder ohne Grabpflege
- Gemeinschaftsgrab: Die Urne wird in einem anonymen oder halbanonymen Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Günstiger und pflegefrei
- Urnennische (Kolumbarium): Die Urne wird in einer Nische in einer Urnenwand aufbewahrt
- Urne mit nach Hause nehmen: In der Schweiz grundsätzlich erlaubt, je nach Kanton unterschiedlich geregelt
- Aschenstreuung: Auf einer dafür vorgesehenen Fläche auf dem Friedhof oder – je nach Gemeinde – auch in der Natur
Naturbestattung
Naturbestattungen werden in der Schweiz immer beliebter:
Waldbestattung (FriedWald, Ruhewald): Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Es gibt mittlerweile zahlreiche Waldfriedhöfe in der ganzen Schweiz. Kosten für den Baumplatz: CHF 1'000 bis CHF 5'000.
Flussbestattung: Die Asche wird in einem fliessenden Gewässer verstreut. Rechtlich in den meisten Kantonen erlaubt, sofern die Asche in biologisch abbaubarem Material verpackt ist.
Bergbestattung: Die Asche wird auf einem Berggipfel oder einer Alp verstreut. Eine schöne Option für naturverbundene Menschen.
Wichtig: In der Schweiz ist die Bestattungspflicht kantonal geregelt. Die Urne darf in den meisten Kantonen den Angehörigen übergeben werden, aber informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften.
Seebestattung
Die Asche wird auf einem der Schweizer Seen verstreut. Spezialisierte Anbieter führen die Zeremonie auf einem Schiff durch. Die Kosten liegen bei CHF 1'500 bis CHF 4'000.
Kosten einer Bestattung in der Schweiz
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Bestattungsart und individuellen Wünschen erheblich. Hier eine realistische Übersicht.
Grundkosten (immer anfallend)
- Ärztliche Todesbescheinigung: CHF 0 (im Spital) bis CHF 200 (Hausbesuch)
- Sterbeurkunden: CHF 15 bis CHF 30 pro Exemplar (bestellen Sie 6–8 Stück)
- Transport und Überführung: CHF 300 bis CHF 800
- Aufbahrung: CHF 200 bis CHF 500
Kosten nach Bestattungsart
Erdbestattung:
- Sarg: CHF 800 bis CHF 8'000 (je nach Material und Ausführung)
- Grabgebühren (Reihengrab): CHF 500 bis CHF 2'000
- Grabgebühren (Wahlgrab): CHF 1'500 bis CHF 5'000
- Grabeinfassung und Grabstein: CHF 2'000 bis CHF 10'000
- Grabpflege (jährlich): CHF 300 bis CHF 800
Kremation:
- Kremationsgebühr: CHF 450 bis CHF 900
- Sarg für Kremation (einfacher): CHF 400 bis CHF 2'000
- Urne: CHF 100 bis CHF 1'500
- Urnengrab: CHF 300 bis CHF 1'500
- Gemeinschaftsgrab: CHF 200 bis CHF 800
Trauerfeier
- Kirchliche Trauerfeier: In der Regel kostenlos (reformiert und katholisch), Spende üblich
- Weltliche Trauerfeier: CHF 500 bis CHF 2'000 (Trauerredner)
- Blumenschmuck: CHF 200 bis CHF 1'500
- Trauerkarten und Danksagungen: CHF 200 bis CHF 500
- Leichenmahl (Leidmahl): CHF 30 bis CHF 80 pro Person
Gesamtkosten
Insgesamt sollten Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Günstige Kremation mit Gemeinschaftsgrab: CHF 3'000 bis CHF 6'000
- Mittlere Kremation mit Urnengrab: CHF 5'000 bis CHF 10'000
- Erdbestattung mit Reihengrab: CHF 6'000 bis CHF 12'000
- Erdbestattung mit Wahlgrab und Grabstein: CHF 10'000 bis CHF 25'000
Wer bezahlt die Bestattung?
Die Bestattungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt – sie gelten als Nachlassverbindlichkeit und werden vor der Erbteilung abgezogen. Reicht der Nachlass nicht aus, können die Kosten bei der Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person geltend gemacht werden. Die meisten Gemeinden übernehmen in solchen Fällen die Grundkosten einer einfachen Bestattung.
Ergänzungsleistungen: Bezog die verstorbene Person EL, können die Erben bei der kantonalen Ausgleichskasse einen Beitrag an die Bestattungskosten beantragen – in der Regel bis CHF 11'080.
Die Trauerfeier planen
Die Trauerfeier ist ein zentraler Moment des Abschieds. Sie kann kirchlich oder weltlich gestaltet werden – je nach Wunsch der verstorbenen Person und der Angehörigen.
Kirchlich oder weltlich?
Die Wahl hängt vom Wunsch der verstorbenen Person und der Angehörigen ab. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Wünsche geäussert, entscheiden die nächsten Angehörigen.
Kirchliche Trauerfeier: Kontaktieren Sie die Pfarrperson der zuständigen Kirchgemeinde. Das Gespräch über die verstorbene Person und den Ablauf der Feier findet in der Regel einige Tage vor der Bestattung statt.
Weltliche Trauerfeier: Ein professioneller Trauerredner gestaltet die Feier individuell und unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stark gestiegen.
Ablauf einer Trauerfeier
Ein typischer Ablauf umfasst:
- Musikalische Eröffnung
- Begrüssung und Worte des Pfarrers oder Trauerredners
- Persönliche Erinnerungen und Würdigung
- Musik oder Gedichte
- Abschied am Grab oder bei der Urnenbeisetzung
- Leichenmahl (gemeinsames Essen nach der Feier)
Todesanzeige und Trauerkarten
Die Todesanzeige erscheint in der Regel in der lokalen Tageszeitung und online. Sie enthält:
- Name, Geburts- und Todesdatum
- Angaben zur Trauerfeier (Ort, Datum, Zeit)
- Hinweis auf Blumenspenden oder Spenden zugunsten einer Organisation
- Kontaktperson für Kondolenz
Trauerkarten werden nach der Bestattung an alle versandt, die Blumen, Kränze oder Kondolenzschreiben geschickt haben.
Fristen und Zeitplan
Ein klarer Zeitplan hilft, in den Tagen nach dem Todesfall den Überblick zu behalten. Die genauen Fristen sind kantonal geregelt.
Typischer Ablauf nach dem Todesfall
Tag 1–2: Arzt verständigen, Todesfall beim Zivilstandsamt melden, Bestattungsinstitut kontaktieren, nächste Angehörige informieren.
Tag 2–5: Bestattungsart wählen, Trauerfeier planen, Pfarrer oder Trauerredner kontaktieren, Todesanzeige aufgeben.
Tag 4–10: Trauerfeier und Bestattung. In der Schweiz finden Bestattungen in der Regel 5 bis 10 Tage nach dem Todesfall statt. Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist, aber die meisten Kantone verlangen, dass die Bestattung innert einer bestimmten Frist erfolgt (oft 8 bis 10 Tage, bei Kremation teils länger).
Nach der Bestattung: Danksagungen versenden, Grabpflege organisieren, administrative Aufgaben erledigen (Versicherungen, Erbschaft, Wohnung).
Besondere Situationen
Nicht jeder Todesfall verläuft gleich. Diese Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Bestattung bei Mittellosigkeit
Kann niemand die Kosten tragen, übernimmt die Wohnsitzgemeinde eine einfache Bestattung. In der Regel ist das eine Kremation mit Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab. Die Gemeinde kann die Kosten von den Erben zurückfordern, sofern ein Nachlass vorhanden ist.
Todesfall im Ausland
Stirbt eine Schweizerin oder ein Schweizer im Ausland, muss der Todesfall der nächsten Schweizer Botschaft oder dem Konsulat gemeldet werden. Die Überführung in die Schweiz ist möglich, aber kostspielig (CHF 3'000 bis CHF 15'000 je nach Land). Alternativ kann die Bestattung im Ausland stattfinden.
Organspende und Körperspende
Hat die verstorbene Person einen Organspendeausweis, wird das Spitalpersonal die nötigen Schritte einleiten. Eine Körperspende an ein anatomisches Institut muss zu Lebzeiten vertraglich geregelt werden. Nach der Verwendung wird die Bestattung in der Regel vom Institut übernommen.
Vorsorge: Wünsche zu Lebzeiten festhalten
Eine Bestattungsvorsorge erleichtert den Angehörigen die Entscheidungen enorm. Halten Sie folgende Punkte schriftlich fest:
- Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
- Bevorzugter Friedhof oder alternative Beisetzungsform
- Kirchliche oder weltliche Feier
- Wunschmusik und Texte
- Kreis der Eingeladenen
- Hinweis auf Blumen- oder Spendenregelungen
Die Wegbegleiter-App bietet dafür eine verschlüsselte Notfallmappe, in der Sie Ihre Bestattungswünsche und alle wichtigen Dokumente sicher hinterlegen können. So wissen Ihre Angehörigen im Ernstfall genau, was Sie sich gewünscht haben. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bestattungsvorschriften können kantonal und kommunal variieren. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
- Muss ich in der Schweiz ein Bestattungsinstitut beauftragen?
- Nein. In der Schweiz besteht keine Pflicht, ein privates Bestattungsinstitut zu beauftragen. Die meisten Gemeinden haben ein kommunales Bestattungsamt, das die grundlegenden Leistungen übernimmt – oft kostenlos oder zu reduzierten Gebühren. Ein privates Institut lohnt sich bei individuellen Wünschen oder wenn Sie sich um wenig selbst kümmern möchten.
- Wie viel kostet eine Bestattung in der Schweiz?
- Die Gesamtkosten hängen stark von der Bestattungsart ab. Eine günstige Kremation mit Gemeinschaftsgrab kostet CHF 3'000 bis 6'000, eine mittlere Kremation mit Urnengrab CHF 5'000 bis 10'000. Eine Erdbestattung mit Reihengrab kostet CHF 6'000 bis 12'000, mit Wahlgrab und Grabstein CHF 10'000 bis 25'000.
- Erdbestattung oder Kremation – was ist häufiger in der Schweiz?
- Die Kremation ist die häufigste Bestattungsart in der Schweiz: über 85% der Verstorbenen werden kremiert. Die Urne kann in einem Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Kolumbarium oder – kantonal geregelt – zu Hause aufbewahrt werden.
- Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall in der Schweiz gemeldet werden?
- Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. In vielen Gemeinden übernimmt das Bestattungsinstitut diese Meldung. Die Bestattung findet in der Regel 5 bis 10 Tage nach dem Todesfall statt; die genauen Fristen sind kantonal geregelt.
- Wer bezahlt die Bestattung, wenn der Nachlass nicht ausreicht?
- Die Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Nachlass bezahlt. Reicht dieser nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person in der Regel die Grundkosten einer einfachen Bestattung. Bezog die Person Ergänzungsleistungen, kann ein Beitrag bis CHF 11'080 beantragt werden.
- Was muss ich bei einem Todesfall im Ausland beachten?
- Der Todesfall muss der nächsten Schweizer Botschaft oder dem Konsulat gemeldet werden. Eine Überführung in die Schweiz ist möglich, aber kostspielig (CHF 3'000 bis 15'000 je nach Land). Alternativ kann die Bestattung auch im Ausland stattfinden.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.
Weiterlesen
Weiterlesen
- Beerdigungskosten in der Schweiz→
- Erbschein beantragen — so geht's Schritt für Schritt→
- Beerdigung – Kosten im Überblick→
- Sterbeurkunde beantragen — Ablauf und Kosten→