Erbschaft in der Schweiz: Ablauf, Fristen und Kosten
Ein Todesfall bringt neben der Trauer auch rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Wie funktioniert eine Erbschaft in der Schweiz? Welche Fristen gelten? Was kostet ein Erbschein? Und was passiert, wenn Sie das Erbe gar nicht annehmen möchten? Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Ablauf einer Erbschaft in der Schweiz – von der Testamentseröffnung bis zur Erbteilung.
Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was?
Wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Erben werden in sogenannten Parentelen (Stämmen) eingeteilt.
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner hat eine Sonderstellung. Je nachdem, mit welcher Parentel er zusammentrifft, erhält er einen unterschiedlichen Anteil:
- Mit Nachkommen zusammen: Die Hälfte des Nachlasses
- Mit der elterlichen Parentel: Drei Viertel des Nachlasses
- Allein (keine anderen Erben): Den gesamten Nachlass
Wichtig: Unverheiratete Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Sie können nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag begünstigt werden. Das ist einer der häufigsten Irrtümer im Schweizer Erbrecht.
Erste Parentel: Nachkommen
Die direkten Nachkommen – Kinder, Enkel, Urenkel – bilden die erste Parentel. Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Nachkommen an seine Stelle (Eintrittsprinzip).
Beispiel: Eine verwitwete Person hinterlässt zwei Kinder. Jedes Kind erhält die Hälfte des Nachlasses.
Zweite Parentel: Eltern
Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern der verstorbenen Person – ebenfalls zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten dessen Nachkommen (also die Geschwister der verstorbenen Person) an die Stelle.
Dritte Parentel: Grosseltern
Gibt es weder Nachkommen noch Eltern oder deren Nachkommen, erben die Grosseltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins).
Pflichtteile: Was nicht entzogen werden kann
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz neue Pflichtteilsregelungen. Die Pflichtteile wurden reduziert, was Erblassern mehr Freiheit gibt:
- Nachkommen: Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils (vorher drei Viertel)
- Ehepartner/eingetragener Partner: Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils
- Eltern: Haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr
Die frei verfügbare Quote – also der Teil des Nachlasses, über den die verstorbene Person frei verfügen konnte – ist damit grösser geworden. Das ermöglicht es, Lebenspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen stärker zu berücksichtigen.
Testament und Erbvertrag: Was gilt?
Ein Testament oder Erbvertrag regelt die Verteilung des Nachlasses abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Die Form und die korrekte Errichtung sind entscheidend.
Testamentseröffnung
Nach dem Todesfall muss ein allfälliges Testament der zuständigen Behörde übergeben werden. In den meisten Kantonen ist das die Teilungsbehörde oder das Bezirksgericht. Das Zurückhalten eines Testaments ist strafbar.
Die Behörde eröffnet das Testament und informiert alle gesetzlichen und eingesetzten Erben. Diese Eröffnung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Testaments. Die Erben erhalten eine Kopie.
Formen des Testaments
Das Schweizer Recht kennt zwei Formen:
Eigenhändiges Testament: Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Kein Notar nötig. Günstig, aber fehleranfällig – unleserliche Handschrift oder unklare Formulierungen führen oft zu Streit.
Öffentliches Testament: Vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet. Kostspieliger, aber rechtlich sicherer. Empfohlen bei komplexen Vermögensverhältnissen.
Erbvertrag
Der Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben. Er muss zwingend notariell beurkundet werden. Anders als das Testament kann er nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Erbverträge werden häufig bei Patchwork-Familien oder zur Absicherung von Lebenspartnern eingesetzt.
Der Erbschein: Wann brauchen Sie ihn?
Der Erbschein weist Sie als Erbin oder Erben amtlich aus. Er ist der Schlüssel zu Bankkonten, Grundbüchern und Versicherungen.
Was ist der Erbschein?
Der Erbschein (in manchen Kantonen auch Erbbescheinigung genannt) ist das amtliche Dokument, das Sie als Erbin oder Erben ausweist. Er wird von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt – je nach Kanton ist das das Bezirksgericht, das Notariat oder das Erbschaftsamt.
Wofür brauchen Sie den Erbschein?
Ohne Erbschein kommen Sie in der Regel nicht weiter bei:
- Bankkonten und Schliessfächer der verstorbenen Person
- Grundbuchämter (für Immobilienübertragungen)
- Versicherungsauszahlungen (insbesondere Lebensversicherungen)
- Fahrzeugumschreibungen beim Strassenverkehrsamt
- Kündigungen von Verträgen, wenn die Erbenstellung nachgewiesen werden muss
Kosten und Dauer
Die Kosten für einen Erbschein variieren je nach Kanton und Komplexität des Nachlasses:
- Einfache Fälle (klare Erbfolge, kein Testament): CHF 200 bis CHF 500
- Komplexere Fälle (Testament, mehrere Erben, Auslandsbezug): CHF 500 bis CHF 2'000
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen, kann aber bei strittigen oder internationalen Fällen mehrere Monate dauern.
Tipp: Die Wegbegleiter-App zeigt Ihnen, welche Behörde in Ihrem Kanton zuständig ist und welche Dokumente Sie für den Erbschein benötigen.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn. Wer Schulden erbt, haftet mit dem eigenen Vermögen. Die Ausschlagung ist daher ein wichtiges Instrument.
Die Drei-Monats-Frist
In der Schweiz gilt eine Erbschaft grundsätzlich als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme aktiv ausschlagen. Diese Frist beginnt für gesetzliche Erben ab dem Todestag, für testamentarisch eingesetzte Erben ab der Mitteilung durch die Behörde.
Wann sollten Sie ausschlagen?
Eine Ausschlagung ist sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist – also die Schulden die Vermögenswerte übersteigen. Denn in der Schweiz haften Erben grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassschulden, wenn sie das Erbe annehmen.
So schlagen Sie aus
Die Ausschlagung muss schriftlich bei der zuständigen Behörde erklärt werden. In den meisten Kantonen ist das die Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Geben Sie an:
- Name und Todesdatum der verstorbenen Person
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis
- Die ausdrückliche Erklärung, dass Sie die Erbschaft ausschlagen
Wichtig: Wenn alle Erben einer Parentel ausschlagen, geht das Erbe an die nächste Parentel weiter. Schlagen alle Erben aus, fällt der Nachlass an das Gemeinwesen (Kanton oder Gemeinde), das eine Liquidation durchführt. Die Erben haften dann nicht für Schulden.
Alternative: Öffentliches Inventar
Sind Sie unsicher, ob der Nachlass überschuldet ist? Dann können Sie innerhalb der Drei-Monats-Frist ein öffentliches Inventar verlangen. Die Behörde erstellt dann eine Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie annehmen oder ausschlagen.
Das öffentliche Inventar kostet je nach Kanton CHF 500 bis CHF 3'000. Es verlängert den gesamten Erbschaftsprozess um mehrere Monate, bietet aber Sicherheit.
Erbschaftssteuer: Was müssen Sie bezahlen?
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Erbschaftssteuer – jeder Kanton regelt es selbst. Die Unterschiede sind erheblich.
Kantonale Unterschiede
In der Schweiz gibt es keine eidgenössische Erbschaftssteuer. Die Besteuerung liegt vollständig bei den Kantonen – und die Unterschiede sind erheblich.
Steuerfrei in allen Kantonen: Ehepartner und eingetragene Partner sind in sämtlichen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
Direkte Nachkommen: In den meisten Kantonen ebenfalls steuerfrei. Ausnahmen sind die Kantone Waadt, Neuenburg, Appenzell Innerrhoden und Luzern, wo direkte Nachkommen (teilweise mit hohen Freibeträgen) besteuert werden.
Nicht verwandte Erben: Zahlen in den meisten Kantonen die höchsten Steuersätze – bis zu 40% oder mehr. Lebenspartner ohne Trauschein fallen oft in diese Kategorie.
Kanton Schwyz: Erhebt als einziger Kanton keine Erbschaftssteuer – weder für Verwandte noch für Nichtverwandte.
Welcher Kanton ist zuständig?
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Für Immobilien gilt eine Ausnahme: Liegenschaften werden im Kanton besteuert, in dem sie sich befinden.
Steuererklärung
In den meisten Kantonen muss eine Nachlasssteuererklärung eingereicht werden. Die Frist beträgt je nach Kanton 3 bis 12 Monate nach dem Todesfall. Versäumen Sie diese Frist nicht – es können Verzugszinsen anfallen.
Die Erbengemeinschaft: Gemeinsam entscheiden
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet gemeinsam entscheiden – und gemeinsam haften.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Sobald es mehr als einen Erben gibt, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses – niemand kann einzeln über Nachlassgegenstände verfügen.
Entscheidungen treffen
In der Erbengemeinschaft gilt das Einstimmigkeitsprinzip: Alle Erben müssen jeder Verfügung zustimmen. Das betrifft den Verkauf von Immobilien ebenso wie die Auflösung von Bankkonten. In der Praxis führt dies häufig zu Blockaden und Streitigkeiten.
Können sich die Erben nicht einigen, kann jeder einzelne Erbe jederzeit beim Gericht die Erbteilung verlangen. Das Gericht teilt den Nachlass dann nach den gesetzlichen Regeln auf – notfalls durch Versteigerung.
Wie lange dauert die Erbteilung?
Die Dauer hängt stark vom Umfang und der Komplexität des Nachlasses ab:
- Einfacher Nachlass (Bankkonten, kein Streit): 4 bis 8 Monate
- Mittlerer Nachlass (mit Immobilie, einvernehmlich): 6 bis 18 Monate
- Komplexer Nachlass (Auslandsvermögen, Streitigkeiten): 1 bis 5 Jahre
Praktische Tipps für Erben
Verschaffen Sie sich einen Überblick. Sammeln Sie alle Informationen über Vermögenswerte und Schulden: Bankkonten, Versicherungen, Immobilien, Fahrzeuge, aber auch Kredite, Hypotheken und offene Rechnungen.
Kommunizieren Sie offen. Sprechen Sie frühzeitig mit den anderen Erben. Viele Erbstreitigkeiten entstehen durch mangelnde Kommunikation, nicht durch böse Absichten.
Holen Sie professionelle Hilfe. Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Vermögen ist ein Notar oder Erbrechtsanwalt empfehlenswert. Die Kosten lohnen sich fast immer.
Behalten Sie die Fristen im Auge. Die Drei-Monats-Frist für die Ausschlagung, die Steuerfristen, die Meldefristen bei Versicherungen – versäumte Fristen können teuer werden.
Nutzen Sie digitale Hilfsmittel. Die Wegbegleiter-App wurde für genau diese Situation entwickelt: Sie führt Angehörige mit personalisierten Checklisten durch alle administrativen Schritte – von der Sterbeurkunde über die Versicherungen bis zur Erbteilung. In der verschlüsselten Notfallmappe haben Sie alle wichtigen Dokumente immer griffbereit. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere bei komplexen Nachlassverhältnissen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts oder Notars. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
- Wer erbt in der Schweiz, wenn kein Testament vorliegt?
- Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach ZGB: zuerst Nachkommen, dann Eltern und schliesslich Grosseltern und deren Nachkommen. Der überlebende Ehepartner erhält je nach Parentel die Hälfte, drei Viertel oder den gesamten Nachlass.
- Wie lange hat man Zeit, um eine Erbschaft in der Schweiz auszuschlagen?
- Drei Monate ab Kenntnisnahme. Für gesetzliche Erben beginnt die Frist am Todestag, für testamentarisch eingesetzte Erben mit der Mitteilung durch die Behörde. Ohne Ausschlagung gilt das Erbe als angenommen.
- Was kostet ein Erbschein in der Schweiz?
- Je nach Kanton und Komplexität liegen die Kosten zwischen CHF 200 (einfache Fälle) und CHF 2'000 (komplexe Fälle mit Testament, mehreren Erben oder Auslandsbezug). Die Bearbeitung dauert meist 2 bis 8 Wochen.
- Gibt es in der Schweiz eine Erbschaftssteuer?
- Nein, auf Bundesebene nicht. Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Ehepartner sind in allen Kantonen steuerfrei, direkte Nachkommen in den meisten. Der Kanton Schwyz erhebt gar keine Erbschaftssteuer.
- Was passiert, wenn Erben sich nicht einigen können?
- In der Erbengemeinschaft gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Bei Blockade kann jeder Erbe beim Gericht die Erbteilung verlangen; das Gericht teilt den Nachlass dann nach gesetzlichen Regeln auf – notfalls durch Versteigerung.
- Was hat sich 2023 bei den Pflichtteilen geändert?
- Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Pflichtteile von Nachkommen und Ehepartnern auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils reduziert. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote ist damit grösser geworden.
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