Erbschaftserklärung in Italien – Frist, Kosten, Dokumente

Die italienische <strong>Erbschaftserklärung (Dichiarazione di successione)</strong> ist eine steuerliche Pflicht der Erben gegenüber der Agenzia delle Entrate.

Wer sie einreichen muss

Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker. Eine einzige Person kann die Erklärung für alle abgeben.

Ausnahmen

Keine Erklärung nötig, wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Erben nur Ehegatte/direkte Verwandte, Aktiva unter 100.000 €, keine Immobilien. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) bietet einen kurzen Selbstcheck.

Frist: 12 Monate

Elektronisch bei der Agenzia delle Entrate. Verspätung: 120–240 % Sanktion.

Dokumente

Sterbeurkunde, Steuernummern, Testament (falls vorhanden), Katasterauszüge, Bankauszüge zum Todestag.

Steuern

4 % Ehegatte/Kinder über 1 Mio €, 6 % Geschwister über 100.000 €, 8 % Fremde. Bei Immobilien zusätzlich 2 % Hypothekar- und 1 % Katastersteuer.

Häufige Fragen

Frist?
12 Monate ab Todestag.
Immer nötig?
Nein, bei kleinem Nachlass ohne Immobilien nicht.
Kosten Berater?
300–800 € plus Steuern.
Konten frei nach Einreichung?
Ja, mit Nachweis von Erklärung und Steuerzahlung.

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