Was tun nach einem Todesfall Österreich? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein Todesfall in Österreich bringt Angehörige innerhalb weniger Stunden in eine Situation, in der zahlreiche Entscheidungen anstehen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was in den ersten 24 Stunden, in der ersten Woche und in den darauffolgenden Monaten zu tun ist – inklusive Behörden, Fristen und Erbrecht. Mit der <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> können Sie alle Schritte digital abhaken und die wichtigsten Briefe automatisch erstellen.

Die ersten 24 Stunden

Wenn jemand in Österreich stirbt, muss zuerst ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Wählen Sie im Notfall die 144 oder rufen Sie den Hausarzt. Bei Tod im Spital, Pflegeheim oder Hospiz übernimmt das Personal diesen Schritt.

Nehmen Sie sich anschließend Zeit zum Abschiednehmen – meist ist eine Aufbahrung zu Hause für mehrere Stunden möglich. Verständigen Sie die engsten Angehörigen. Erst danach beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut mit der Überführung. In Österreich wird jede Verlassenschaft vom Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt – auch wenn nur geringe Werte vorhanden sind.

Wichtige Dokumente sammeln

Für die folgenden Tage benötigen Sie zahlreiche Dokumente der verstorbenen Person:

  • Ausweis und Reisepass
  • Geburts- und Heiratsurkunde
  • Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Partners
  • Renten- bzw. Pensionsbescheid
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungspolicen (Leben, Unfall, Sterbegeld)
  • Testament oder Erbvertrag
  • Mietvertrag, Kontoauszüge, Bankvollmachten
  • Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge

Die Wegbegleiter App hilft Ihnen, alle Dokumente strukturiert zu erfassen und sicher zu speichern.

Bestattung organisieren

Die Bestattung findet in Österreich üblicherweise in der Regel innerhalb von 5 Tagen statt. Wählen Sie zwischen Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung – orientieren Sie sich an den Wünschen der verstorbenen Person, etwa in einer Bestattungsverfügung oder Patientenverfügung. Holen Sie wenn möglich zwei bis drei Angebote ein; die Kosten liegen typischerweise bei 4.500 bis 10.000 €.

Das Bestattungsinstitut übernimmt in den meisten Fällen die Meldung beim Standesamt, die Überführung, den Sarg, die Trauerfeier und die Beisetzung. Klären Sie früh, welche Form der Trauerfeier Sie wünschen und ob religiöse Begleitung gewünscht ist.

Behörden und Versicherungen

In den ersten zwei Wochen sollten Sie folgende Stellen informieren:

  • Standesamt – Anzeige des Todesfalls innerhalb von 1 Werktag; Ausstellung der Sterbeurkunde (mehrere Exemplare bestellen)
  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – Rentenzahlungen stoppen, Hinterlassenenrente beantragen
  • Krankenversicherung – Mitgliedschaft beenden
  • Banken – Konten werden bis zur Erbenfeststellung gesperrt; Vollmachten prüfen
  • Lebens- und Sterbegeldversicherungen – Auszahlung beantragen
  • Arbeitgeber, Vermieter, Versorger, Telekom, Abonnements – schriftlich kündigen oder umschreiben
  • Finanzamt – letzte Steuererklärung, ggf. Erbschaftssteuer

Erbschaft und Nachlass

Das Erbrecht in Österreich sieht vor, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann – Frist: Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Liegt ein Testament vor, muss es bei der zuständigen Stelle eröffnet werden. Bei Überschuldung empfiehlt sich ein öffentliches Inventar oder die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung.

Für die Auflösung von Konten, die Umschreibung von Liegenschaften und den Zugriff auf Versicherungsleistungen benötigen Sie einen Erbennachweis (Erbschein, Erbbescheinigung, certificat d'hérédité o.ä.). Ein Notar oder eine Erbschaftsbehörde stellt diesen aus.

Wichtige Fristen im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen nach einem Todesfall in Österreich besonders wichtig sind. Drucken Sie sie aus oder speichern Sie sie auf dem Smartphone – so haben Sie auch in der Trauer einen klaren Plan, was wann zu erledigen ist und welche Stelle als Nächstes zuständig ist.

  • Sofort: Arzt rufen, Notruf 144, Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • innerhalb von 1 Werktag: Anzeige beim Standesamt
  • in der Regel innerhalb von 5 Tagen: Bestattung
  • 14 Tage: Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Krankenkasse, Banken, Versicherungen informieren
  • Verlassenschaftsverfahren beim Notar: Erbschaft annehmen oder ausschlagen
  • 12 Monate: Steuererklärung und ggf. Erbschaftssteuer

Trauer, Unterstützung und nächste Schritte

Trauer ist ein langer Weg. Nehmen Sie professionelle Unterstützung an – Hausarzt, Seelsorge, Trauergruppen oder Psychotherapie helfen, den Verlust zu verarbeiten. Auch praktische Hilfe entlastet: ein Familienmitglied übernimmt Behördengänge, ein anderes kümmert sich um die Wohnung.

Die Wegbegleiter App bündelt alle Aufgaben nach einem Todesfall in Österreich in einer übersichtlichen Oberfläche: länderspezifische Checklisten, Briefvorlagen für Bank, Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Versicherungen, Erinnerungen an Fristen und eine verschlüsselte Notfallmappe. So bleibt Zeit für das Wesentliche – Abschied nehmen, Trauern, Erinnern.

Kosten und finanzielle Hilfen

Die Gesamtkosten einer Bestattung in Österreich liegen üblicherweise bei 4.500 bis 10.000 €. Sie setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Sarg oder Urne (ca. 800 bis 3.000), Überführung, Aufbahrung und Trauerfeier (1.500 bis 4.000), Friedhofs- bzw. Krematoriumsgebühren (500 bis 4.000), Grabstein und Grabpflege sowie die Kosten für Traueranzeigen und Verpflegung der Trauergäste.

Mehrere Stellen können diese Kosten teilweise auffangen: Sterbegeldversicherungen, eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht, Hinterlassenenleistungen von Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie Sozialhilfeleistungen bei Bedürftigkeit. Holen Sie immer zwei bis drei Angebote ein und prüfen Sie den schriftlichen Kostenvoranschlag des Bestattungsinstituts vor der Auftragsvergabe.

Häufige Fragen

Wer muss den Todesfall in Österreich melden?
Die Meldung beim Standesamt erfolgt innerhalb von 1 Werktag. In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut die Anzeige für die Angehörigen.
Wie viele Sterbeurkunden sollte ich bestellen?
Bestellen Sie 6 bis 10 Exemplare – Bank, Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Versicherungen, Erbschaftsbehörde, Vermieter und Arbeitgeber benötigen jeweils ein Original.
Welche Frist gilt für die Erbausschlagung?
Die Frist beträgt Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Wer untätig bleibt, gilt als Erbe – inklusive Schulden.
Was kostet eine Bestattung in Österreich?
Realistische Bandbreite: 4.500 bis 10.000 €. Bei finanzieller Notlage können Sozialleistungen oder Sterbegeld helfen.
Wann werden die Bankkonten freigegeben?
Erst wenn ein gültiger Erbennachweis vorliegt. Bis dahin sind nur laufende Verpflichtungen wie Bestattungskosten gedeckt.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

Weiterlesen