Was tun bei Todesfall Österreich? Der komplette Leitfaden für Angehörige

Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige vor einer doppelten Herausforderung: Sie trauern – und müssen gleichzeitig handeln. In Österreich gibt es klare Abläufe und Besonderheiten wie das automatische Verlassenschaftsverfahren. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Todesfall zu tun ist.

Sofortmassnahmen in den ersten Stunden

Arzt oder Notruf rufen

Bei einem Todesfall zu Hause sofort den Hausarzt oder Notruf 144 rufen. Der Arzt führt die Totenbeschau durch und stellt den Totenbeschauschein aus – die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Bestatter beauftragen

Ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen muss zeitnah kontaktiert werden. Es übernimmt die Überführung, koordiniert mit Standesamt und Gemeinde und begleitet Sie durch die ersten administrativen Schritte.

Familie informieren

Informieren Sie die engsten Angehörigen persönlich. Geben Sie sich dabei Zeit – nicht alles muss sofort geregelt werden.

Die ersten Tage – Behörden und Dokumente

Standesamt – Meldung innerhalb von 3 Werktagen

Der Todesfall muss beim Standesamt der Sterbegemeinde gemeldet werden. Meist übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Benötigt werden: Totenbeschauschein, Lichtbildausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde.

Sterbeurkunde – mehrere Kopien beantragen

Beantragen Sie sofort 8–10 beglaubigte Kopien. Sie werden von fast allen Behörden, Banken und Versicherungen verlangt.

Testament beim Bezirksgericht abliefern

Jedes bekannte Testament muss unverzüglich beim Bezirksgericht abgeliefert werden – auch handschriftliche. Das ist gesetzliche Pflicht in Österreich.

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren

Automatische Einleitung durch das Gericht

In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch vom Bezirksgericht eingeleitet, sobald das Standesamt den Todesfall meldet. Ein Gerichtskommissär – in der Regel ein Notar – übernimmt die Abwicklung. Sie werden vom Notar kontaktiert.

Beim Notar melden

Melden Sie sich aktiv beim zuständigen Notar. Bringen Sie mit: Sterbeurkunde, Personalausweis, Informationen über Vermögen und Schulden des Verstorbenen, bekannte Testamente oder Erbverträge.

Erbserklärung abgeben

Im Verlassenschaftsverfahren geben Erben eine Erbserklärung ab: Bedingte Erbserklärung: Haftung nur bis zur Höhe des Nachlasses – empfehlenswert in den meisten Fällen. Unbedingte Erbserklärung: Volle Haftung auch mit eigenem Vermögen – nur bei überschaubarem Nachlass ohne Schulden.

Einantwortungsurkunde

Nach Abschluss des Verfahrens stellt das Gericht die Einantwortungsurkunde aus. Diese bestätigt Ihre Erbberechtigung und wird von Banken, Behörden und dem Grundbuchamt verlangt.

Finanzen regeln

Banken informieren

Alle Banken schriftlich mit Sterbeurkunde benachrichtigen. Konten werden gesperrt. Mit Einantwortungsurkunde erhalten Erben Zugang.

Laufende Zahlungen stoppen

Daueraufträge, Abonnements, Streaming-Dienste, Vereinsbeiträge – alles prüfen und kündigen.

Pensionsversicherungsanstalt

PVA informieren. Hinterbliebene können Witwen-/Witwerrente oder Waisenpension beantragen. Überzahlungen nach dem Todesdatum müssen zurückgezahlt werden.

Versicherungen

Krankenkasse

ÖGK oder andere Krankenkasse informieren. Mitversicherung von Angehörigen kann unter Umständen weitergelten.

Lebens- und Unfallversicherung

Versicherung mit Sterbeurkunde und Police informieren. Begünstigte Person erhält die Leistung.

Betriebliche Pensionskasse

Prüfen ob Hinterbliebenenleistungen bestehen. Bei privaten Pensionsversicherungen Kapitalzahlung an Erben möglich.

Wohnung und Besitz

Mietwohnung – Eintrittsrecht beachten

In Österreich haben Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten (bei gemeinsamen Haushalt) ein gesetzliches Eintrittsrecht in den Mietvertrag (§ 14 MRG). Vermieter muss informiert werden.

Wohneigentum

Grundbuchamt über Eigentumsübertragung informieren. Notar wickelt die Umschreibung ab. Immobilienertragsteuer prüfen.

Fahrzeuge

KFZ beim Zulassungsdienst ummelden oder abmelden. KFZ-Versicherung informieren.

FAQ

Muss ich das Verlassenschaftsverfahren selbst einleiten?

Nein. In Österreich wird es automatisch vom Bezirksgericht eingeleitet. Sie werden vom zuständigen Notar kontaktiert. Melden Sie sich jedoch aktiv, wenn Sie nichts hören.

Was ist der Unterschied zwischen Totenbeschauschein und Sterbeurkunde?

Der Totenbeschauschein ist das medizinische Dokument des Arztes nach der Totenbeschau. Die Sterbeurkunde ist das offizielle standesamtliche Dokument – sie wird für alle Behördengänge benötigt.

Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren in Österreich?

Einfache Verlassenschaften dauern 3–6 Monate. Bei Immobilien, Schulden oder mehreren Erben kann es deutlich länger dauern.

Häufige Fragen

Muss ich das Verlassenschaftsverfahren selbst einleiten?
Nein. In Österreich wird es automatisch vom Bezirksgericht eingeleitet. Sie werden vom zuständigen Notar kontaktiert. Melden Sie sich jedoch aktiv, wenn Sie nichts hören.
Was ist der Unterschied zwischen Totenbeschauschein und Sterbeurkunde?
Der Totenbeschauschein ist das medizinische Dokument des Arztes nach der Totenbeschau. Die Sterbeurkunde ist das offizielle standesamtliche Dokument – sie wird für alle Behördengänge benötigt.
Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren in Österreich?
Einfache Verlassenschaften dauern 3–6 Monate. Bei Immobilien, Schulden oder mehreren Erben kann es deutlich länger dauern.

Alle Schritte im Blick behalten

Wegbegleiter führt Sie durch jeden Schritt nach dem Todesfall – mit persönlicher Checkliste, Fristen und fertigen Briefvorlagen.

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