Bankkonto nach Todesfall Österreich – Alles was Erben wissen müssen
Was passiert mit dem Bankkonto nach einem Todesfall in Österreich? Wann wird es gesperrt? Wie kommen Erben ans Guthaben? Und was ist mit der Einantwortungsurkunde? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen.
Was passiert mit dem Bankkonto nach dem Tod?
Automatische Sperrung
Sobald die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, sperrt sie das Konto. Keine Auszahlungen, keine Überweisungen, keine Daueraufträge mehr. Auch Kontovollmachten erlöschen mit dem Tod – ausser es handelt sich um eine ausdrücklich über den Tod hinaus erteilte Vollmacht.
Wann erfährt die Bank vom Todesfall?
Durch Benachrichtigung der Angehörigen. In Österreich gibt es keine automatische Behördenmeldung an Banken. Erben sind verpflichtet, die Bank zu informieren.
Was passiert mit laufenden Zahlungen?
Daueraufträge und Lastschriften werden gestoppt. Eingehende Zahlungen (z.B. Pension) werden ebenfalls blockiert. Überzahlungen nach dem Todesdatum müssen zurückerstattet werden.
Wie kommen Erben ans Guthaben?
Das wichtigste Dokument: Einantwortungsurkunde
In Österreich ist die Einantwortungsurkunde das entscheidende Dokument. Sie wird nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens vom Bezirksgericht ausgestellt und bestätigt die Erbberechtigung. Banken akzeptieren ausschliesslich dieses Dokument – kein Erbschein wie in Deutschland.
Weitere notwendige Dokumente
- Sterbeurkunde
- Einantwortungsurkunde
- Eigener Lichtbildausweis
- Bei mehreren Erben: Vollmacht aller Miterben oder gemeinsamer Termin
Kontakt zur Bank
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank und bringen Sie alle Dokumente mit. Die Bank überweist das Guthaben auf ein Erbenkonto oder teilt es direkt auf.
Sonderfall: Gemeinschaftskonto
Oder-Konto
Jeder Inhaber kann alleine verfügen. Der überlebende Partner behält meist Zugang – sollte jedoch die Bank über den Todesfall informieren.
Und-Konto
Beide Inhaber müssen gemeinsam unterzeichnen. Nach dem Tod wird das Konto gesperrt. Der überlebende Partner muss das Verlassenschaftsverfahren abwarten.
Kosten und Gebühren
Bankgebühren für Nachlassbearbeitung
Viele österreichische Banken erheben Gebühren für die Nachlassbearbeitung – zwischen 100 € und 500 € oder mehr. Fragen Sie explizit nach den anfallenden Kosten.
Keine Erbschaftssteuer
In Österreich wurde die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft. Das Kontoguthaben ist daher steuerfrei vererbbar.
Einlagensicherung in Österreich
Bankeinlagen sind in Österreich bis 100.000 € pro Person und Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung Austria GmbH (ESA) geschützt. Dieser Schutz gilt auch im Todesfall.
Praktische Tipps
- Bank so früh wie möglich informieren – auch ohne Einantwortungsurkunde.
- Verlassenschaftsverfahren sofort beim Notar einleiten.
- Mindestens 8 Kopien der Sterbeurkunde beantragen.
- Alle Bankgespräche schriftlich dokumentieren.
- Alle Konten des Verstorbenen prüfen – auch ältere Sparkonten.
- Daueraufträge und Lastschriften sofort stoppen lassen.
FAQ
Kann ich als Ehepartner sofort auf das Konto zugreifen?
Nicht automatisch bei Einzelkonten. Auch Ehepartner brauchen die Einantwortungsurkunde. Bei Oder-Konten ist der Zugang oft einfacher – aber auch hier sollte die Bank informiert werden.
Wie lange dauert es bis zur Einantwortungsurkunde?
Das Verlassenschaftsverfahren dauert in einfachen Fällen 3–6 Monate. Bei Immobilien oder Streitigkeiten kann es länger dauern.
Was passiert wenn das Konto überzogen ist?
Der Kontorahmen wird Teil der Nachlassschulden. Mit einer bedingten Erbserklärung haften Erben nur bis zur Höhe des Nachlasses.
Gibt es eine Einlagensicherung?
Ja. In Österreich sind Bankguthaben bis 100.000 € pro Person und Bank durch die Einlagensicherung Austria GmbH (ESA) geschützt.
Häufige Fragen
- Kann ich als Ehepartner sofort auf das Konto zugreifen?
- Nicht automatisch bei Einzelkonten. Auch Ehepartner brauchen die Einantwortungsurkunde. Bei Oder-Konten ist der Zugang oft einfacher – aber auch hier sollte die Bank informiert werden.
- Wie lange dauert es bis zur Einantwortungsurkunde?
- Das Verlassenschaftsverfahren dauert in einfachen Fällen 3–6 Monate. Bei Immobilien oder Streitigkeiten kann es länger dauern.
- Was passiert wenn das Konto überzogen ist?
- Der Kontorahmen wird Teil der Nachlassschulden. Mit einer bedingten Erbserklärung haften Erben nur bis zur Höhe des Nachlasses.
- Gibt es eine Einlagensicherung?
- Ja. In Österreich sind Bankguthaben bis 100.000 € pro Person und Bank durch die Einlagensicherung Austria GmbH (ESA) geschützt.
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