Erben ohne Testament in Österreich – Was Sie wissen müssen
Viele Menschen sterben ohne Testament. In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) genau, wer in diesem Fall erbt und wie viel. Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch zu Ergebnissen führen, die nicht dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätten. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Die gesetzliche Erbfolge in Österreich
Erbordnungen nach ABGB
Das österreichische Erbrecht (ABGB §§ 727 ff.) teilt Erben in Ordnungen ein:
- Erste Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
- Zweite Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
- Dritte Ordnung: Grosseltern und deren Nachkommen
- Vierte Ordnung: Urgrosseltern
Gibt es Erben der ersten Ordnung, erben diese alles. Die nächste Ordnung kommt nur zum Zug, wenn keine Erben der vorherigen vorhanden sind.
Was erbt der Ehepartner?
Der überlebende Ehepartner erbt neben den gesetzlichen Erben:
- Neben Kindern: ⅓ des Nachlasses
- Neben Eltern und Geschwistern: ⅔ des Nachlasses
- Ohne weitere gesetzliche Erben: gesamter Nachlass
Seit der Erbrechtsreform 2017 hat der Ehepartner zudem Anspruch auf das Vorausvermächtnis: Hausrat und das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben.
Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partner haben seit 2010 die gleichen Erbrechte wie Ehepartner.
Lebensgefährten ohne Trauschein
Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erben sie nichts. Ein Testament oder Erbvertrag ist deshalb für unverheiratete Paare besonders wichtig.
Pflichtteile in Österreich
Was ist der Pflichtteil?
Bestimmte Personen können nicht vollständig enterbt werden. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil – einen gesetzlich garantierten Mindestanteil des Nachlasses.
Wer hat Pflichtteilsanspruch?
- Kinder (auch uneheliche und adoptierte): ½ ihres gesetzlichen Erbteils
- Ehepartner/eingetragener Partner: ½ des gesetzlichen Erbteils
- Eltern: kein Pflichtteil mehr seit der Reform 2017
Pflichtteil geltend machen
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Er muss aktiv beim Verlassenschaftsverfahren oder klageweise geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Praktische Schritte als Erbe ohne Testament
Verlassenschaftsverfahren abwarten
Das Bezirksgericht leitet automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein. Der zuständige Notar (Gerichtskommissär) kontaktiert die bekannten Erben.
Beim Notar melden und Erbserklärung abgeben
Melden Sie sich beim Notar und geben Sie eine bedingte Erbserklärung ab. Diese schützt Sie vor persönlicher Haftung für Schulden des Verstorbenen über den Nachlasswert hinaus.
Einantwortungsurkunde erhalten
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Einantwortungsurkunde – das wichtigste Dokument für Banken und Behörden in Österreich.
Erbengemeinschaft
Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen gemeinsam getroffen werden. Eine notarielle Erbschaftsteilung ist empfehlenswert.
Häufige Missverständnisse
"Der älteste Sohn erbt alles"
Falsch. In Österreich erben alle Kinder zu gleichen Teilen – unabhängig von Alter oder Geschlecht.
"Mein Lebensgefährte erbt automatisch"
Nur bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft. Lebensgefährten erben ohne Testament nichts – auch nicht nach langjährigem Zusammenleben.
"Das Verlassenschaftsverfahren kostet nichts"
Das Verfahren ist kostenpflichtig. Die Notarsgebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Hinzu kommen Gerichtsgebühren und Grundbuchkosten bei Immobilien.
FAQ
Kann ich in Österreich vollständig enterbt werden?
Als Kind oder Ehepartner nicht vollständig. Sie haben immer Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
Was passiert mit Schulden des Verstorbenen?
Schulden gehen grundsätzlich auf die Erben über. Mit einer bedingten Erbserklärung haften Sie jedoch nur bis zur Höhe des Nachlasses.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Nein. In Österreich wurde die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft. Es gibt jedoch eine Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen (2% des Einheitswertes).
Häufige Fragen
- Kann ich in Österreich vollständig enterbt werden?
- Als Kind oder Ehepartner nicht vollständig. Sie haben immer Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
- Was passiert mit Schulden des Verstorbenen?
- Schulden gehen grundsätzlich auf die Erben über. Mit einer bedingten Erbserklärung haften Sie jedoch nur bis zur Höhe des Nachlasses.
- Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
- Nein. In Österreich wurde die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft. Es gibt jedoch eine Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen (2% des Einheitswertes).
Erbschaft Schritt für Schritt regeln
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