Bankkonto eines Verstorbenen auflösen – Schritt für Schritt

Sobald eine Bank vom Tod ihres Kunden erfährt, wird das Konto in der Regel eingefroren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Dokumente Sie brauchen, wie lange es dauert und welche Ausnahmen für laufende Rechnungen und Gemeinschaftskonten gelten.

Meldung an die Bank

Informieren Sie jede Bank, bei der die verstorbene Person Konten hatte, schriftlich unter Beilage einer Original-Sterbeurkunde. Die Bank sperrt daraufhin alle Konten der Person (Einzel- und Gemeinschaftskonten je nach Ausgestaltung). Daueraufträge werden meist noch weitergeführt für Miete, Strom, Beerdigungsrechnung – klären Sie das direkt.

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde (Original)
  • Erbschein (DE), Erbbescheinigung (CH) oder Einantwortungsbeschluss (AT)
  • Ausweisdokumente aller Erben
  • Bei Testament: eröffnetes Testament mit gerichtlichem Nachweis
  • IBAN eines Erbenkontos zur Auszahlung

Solange kein Nachweis vorliegt, gibt die Bank keine Guthaben frei.

Vollmachten und Gemeinschaftskonten

Eine Vollmacht über den Tod hinaus bleibt gültig – die bevollmächtigte Person darf weiter verfügen, ist den Erben aber rechenschaftspflichtig. Bei einem Oder-Konto (Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis) kann der überlebende Kontoinhaber weiterhin verfügen; die Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein.

Auszahlung und Kontoauflösung

Sobald die Erbenstellung nachgewiesen ist, wird das Guthaben auf ein von den Erben gemeinsam benanntes Konto überwiesen. Ist die Erbengemeinschaft mehrköpfig, unterschreiben alle Erben. Danach löst die Bank das Konto. Halten Sie letzte Kontoauszüge für die Steuererklärung des Verstorbenen bereit. Die Wegbegleiter App listet alle erforderlichen Dokumente und Musterbriefe auf.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Freigabe?
Von wenigen Tagen (mit vollständigen Unterlagen) bis zu mehreren Wochen. Ohne Erbschein/Erbbescheinigung geht praktisch nichts.
Kann ich Rechnungen weiter bezahlen?
Ja, Bestattungskosten und laufende Fixkosten werden von den meisten Banken auch bei gesperrtem Konto beglichen.
Was bei einem Gemeinschaftskonto?
Bei einem Oder-Konto kann der überlebende Partner weiter verfügen, muss aber den Anteil des Verstorbenen den Erben rechnen.
Bleiben Kreditkarten aktiv?
Nein, Kreditkarten werden gesperrt. Kartenumsätze bis zum Todestag werden zur Nachlassforderung.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

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