DAT – Patientenverfügung in Italien

Die <strong>DAT (Disposizioni Anticipate di Trattamento)</strong> ermöglicht es, medizinische Wünsche für den Fall künftiger Entscheidungsunfähigkeit festzulegen. Sie ist seit dem <strong>Gesetz 219/2017</strong> für Ärzte bindend.

Inhalt

Zustimmung oder Ablehnung zu Beatmung, Reanimation, künstlicher Ernährung, Dialyse, palliativer Sedierung; ethische und religiöse Wünsche.

Bevollmächtigter (fiduciario)

Vertrauensperson, die im Ernstfall mit Ärzten spricht. Der Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) enthält Muster.

Form

Notarielle Beurkundung, beglaubigte Privaturkunde oder Übergabe beim Standesamt (kostenlos).

Hinterlegung

In der Nationalen DAT-Datenbank beim Gesundheitsministerium abrufbar.

Wirksamkeit und Widerruf

Jederzeit widerrufbar in gleicher Form; Notfallwiderruf per Video mit zwei Zeugen möglich.

Häufige Fragen

Bindend?
Ja, außer bei offenkundiger klinischer Unangemessenheit.
Kosten?
Kostenlos beim Standesamt, ca. 40 € beim Notar.
Änderbar?
Jederzeit.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

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