Bankkonto nach Todesfall Schweiz – Alles was Erben wissen müssen
Eines der drängendsten praktischen Probleme nach einem Todesfall: Was passiert mit dem Bankkonto? Wann wird es gesperrt? Wie kommen Erben an das Guthaben? Und was ist mit gemeinsamen Konten? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund ums Bankkonto nach einem Todesfall in der Schweiz.
Was passiert mit dem Bankkonto nach dem Tod?
Sobald die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, wird das Konto in der Regel umgehend gesperrt. Bis zur Freigabe durch die Erben ist kein Zugriff auf das Guthaben möglich. Das kann für Angehörige eine grosse Belastung sein, weil gleichzeitig laufende Kosten wie Miete oder Krankenkasse anfallen.
Automatische Sperrung
Sobald die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, sperrt sie das Konto. Das bedeutet: Keine Auszahlungen, keine Überweisungen, keine Daueraufträge mehr. Dies gilt auch für Vollmachten – eine Kontovollmacht erlischt mit dem Tod.
Wann erfährt die Bank vom Todesfall?
Die Bank erfährt es durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen. In der Schweiz gibt es keine automatische Benachrichtigung durch Behörden. Es liegt an den Erben, die Bank zu informieren.
Was passiert mit laufenden Zahlungen?
Daueraufträge und Lastschriften werden gestoppt. Eingehende Zahlungen (z.B. Renten) werden ebenfalls blockiert. Überzahlungen nach dem Todesdatum müssen zurückerstattet werden.
Wie kommen Erben an das Guthaben?
Der Zugang zum Bankkonto ist streng geregelt. Banken dürfen das Guthaben nur an die rechtmässigen Erben auszahlen, die ihre Berechtigung nachweisen können.
Notwendige Dokumente
Um Zugang zum Konto zu erhalten, benötigen Erben in der Regel:
- Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Erbschein oder Erbbescheinigung
- Eigener Ausweis (Pass oder ID)
- Bei mehreren Erben: Unterschriften aller Erben oder notarielle Vollmacht
Erbschein beantragen
Der Erbschein wird beim zuständigen Bezirksgericht oder der kantonalen Behörde beantragt. Er bestätigt, wer die rechtmässigen Erben sind. Die Ausstellung dauert je nach Kanton 2–8 Wochen.
Kontakt zur Bank
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank und bringen Sie alle Dokumente mit. Die Bank wird dann das Guthaben auf ein Erbenkonto überweisen oder direkt aufteilen.
Sonderfall: Gemeinsames Konto
Gemeinsame Konten werden häufig von Ehepaaren oder Lebenspartnern geführt. Je nach Kontoart ergeben sich unterschiedliche Folgen für den überlebenden Partner.
Gemeinschaftskonto (Und-Konto)
Bei einem Und-Konto müssen beide Kontoinhaber gemeinsam unterzeichnen. Nach dem Tod eines Inhabers wird das Konto gesperrt. Der überlebende Partner muss ebenfalls den Erbweg gehen.
Oder-Konto
Bei einem Oder-Konto kann jeder Inhaber alleine verfügen. Der überlebende Partner behält in vielen Fällen Zugang – aber auch hier empfiehlt sich Rücksprache mit der Bank, da unterschiedliche Regelungen gelten können.
Sonderfall: Sparkonto und Depot
Neben dem Girokonto können weitere Vermögenswerte bei Banken liegen. Auch hier ist der Todesfall des Kontoinhabers meldepflichtig und das Verfahren ähnlich geregelt.
Sparkonto
Funktioniert gleich wie ein normales Konto. Nach dem Tod gesperrt, Erben brauchen Erbschein.
Wertschriftendepot
Aktien, Fonds und andere Wertschriften werden ebenfalls Teil des Nachlasses. Erben können das Depot übernehmen oder die Wertschriften verkaufen lassen. Eine Übertragung dauert meist 4–8 Wochen.
Kosten und Gebühren
Die Nachlassbearbeitung bei Banken ist mit Kosten verbunden. Es lohnt sich, früh nach den Gebühren zu fragen und die Übersicht zu behalten.
Bankgebühren nach dem Tod
Viele Banken erheben Gebühren für die Nachlassbearbeitung. Diese können je nach Bank und Komplexität zwischen CHF 200 und CHF 2'000 oder mehr betragen. Fragen Sie die Bank explizit nach den anfallenden Kosten.
Steuern auf dem Kontoguthaben
Das Kontoguthaben wird Teil des steuerbaren Nachlasses. In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit.
Praktische Tipps
- Informieren Sie die Bank so früh wie möglich – auch wenn Sie noch nicht alle Dokumente haben.
- Beantragen Sie den Erbschein sofort – er ist der grösste Zeitfaktor.
- Bestellen Sie mindestens 5–8 Kopien der Sterbeurkunde – Banken behalten oft das Original.
- Führen Sie alle Gespräche mit der Bank schriftlich oder per E-Mail – für Ihre Unterlagen.
- Prüfen Sie alle Konten des Verstorbenen – auch vergessene Sparkonten oder alte Konten bei anderen Banken.
Häufige Fragen
- Kann ich als Ehepartner sofort auf das Konto zugreifen?
- Nicht automatisch. Auch Ehepartner brauchen nach dem Tod des Partners in der Regel einen Erbschein, um auf ein Einzelkonto zuzugreifen. Bei Oder-Konten ist der Zugang oft einfacher.
- Was passiert, wenn das Konto überzogen ist?
- Schulden bei der Bank werden mit dem Nachlassguthaben verrechnet. Ist der Nachlass überschuldet, können Erben die Erbschaft ausschlagen.
- Wie lange dauert es, bis Erben ans Guthaben kommen?
- In einfachen Fällen 4–8 Wochen. Wenn ein Erbschein nötig ist und mehrere Erben beteiligt sind, kann es 3–6 Monate dauern.
- Gibt es eine Einlagensicherung?
- Ja. In der Schweiz sind Bankguthaben bis CHF 100'000 pro Person und Bank durch die Einlagensicherung (esisuisse) geschützt – auch im Todesfall.
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